Hinweise zu Umwelt- und Entsorgungsvorschriften
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, Batterien, Akkus und Verpackungen sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie über die nachfolgenden Entsorgungs- und Rückgabemöglichkeiten zu informieren.
1. Hinweis zur Batterieentsorgung
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien und Altakkus einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die Umwelt und Gesundheit schädigen können. Gleichzeitig enthalten sie wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling wiederverwertet werden können.
Sie können Altbatterien und Altakkus unentgeltlich zurückgeben:
- in unserem Store vor Ort
- bei öffentlichen Sammelstellen
- im Handel, der Batterien oder Akkus verkauft
Dies gilt auch für Akkus aus E-Bikes.
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Zusätzliche Kennzeichnungen bedeuten:
- Pb = Batterie enthält Blei
- Cd = Batterie enthält Cadmium
- Hg = Batterie enthält Quecksilber
2. Hinweis zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Altgeräte sind getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und einer geeigneten Entsorgung zuzuführen.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät getrennt zu entsorgen ist.
Altgeräte können unentgeltlich abgegeben werden:
- bei kommunalen Sammel- und Rücknahmestellen
- bei geeigneten Rücknahmestellen des Handels
Bitte entnehmen Sie – soweit möglich – vor der Entsorgung Batterien und Akkus aus den Geräten und führen Sie diese einer gesonderten Entsorgung zu.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie als Endnutzer selbst dafür verantwortlich sind, personenbezogene Daten auf Altgeräten vor der Entsorgung zu löschen.
3. Hinweis zum Verpackungsgesetz
Wir sind gemäß den Vorgaben des Verpackungsgesetzes verpflichtet, systembeteiligungspflichtige Verpackungen ordnungsgemäß an einem dualen System zu beteiligen.
Verkaufsverpackungen können in der Regel über die folgenden Entsorgungswege entsorgt werden:
- Papier, Pappe und Karton über die Altpapiersammlung
- Kunststoff-, Verbund- und Leichtverpackungen über Gelben Sack oder Gelbe Tonne
- Glas über Altglascontainer
Bitte beachten Sie ergänzend die örtlichen Entsorgungsvorgaben Ihres Wohnortes.
4. Gesetzliche Grundlagen
Diese Hinweise erfolgen insbesondere auf Grundlage folgender gesetzlicher Vorschriften:
- Batterie-Durchführungsgesetz (BattDG)
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
- Verpackungsgesetz (VerpackG)
5. Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

